Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele von DIE GETRÄNKEKÖNNER

(Stand: 28.03.2023)

1. Veranstalter

Veranstalter von Gewinnspielen unter www.getraenke-koenner.de sowie den zugehörigen Seiten auf Facebook https://www.facebook.com/DIEGETRAENKEKOENNER und Instagram https://www.instagram.com/diegetraenkekoenner/ ist die REWE-FÜR SIE Getränkevermarktungs- und Einkaufsgesellschaft mbH, An der Münze 12-18, 50668 Köln (im Folgenden: GVG). Für Gewinnspiele über die Facebook- und Instagram-Seiten gilt zudem: Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram und wird in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt und/oder organisiert.

2. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen ist nur zulässig, soweit sich die Erziehungsberechtigten mit der Teilnahme am Gewinnspiel vor Teilnahme schriftlich einverstanden erklärt haben; im Gewinnfall erfolgt eine Gewinnausgabe an die Erziehungsberechtigten.

Mitarbeiter von GVG sowie Angehörige betreffender Mitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen o. Ä. sind nicht gestattet.

Jeder Teilnehmer darf grundsätzlich nur einmal an einem einzelnen Gewinnspiel teilnehmen, soweit nicht ausdrücklich in den individuellen Gewinnspielregeln etwas anderes angegeben ist. Die Teilnehmer sind verpflichtet, auf Aufforderung von GVG ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachzuweisen. GVG ist berechtigt, Teilnehmer, die innerhalb der von GVG gesetzten Frist ihre Teilnahmeberechtigung nicht nachweisen, von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.

3. Gewinnbedingungen

Für die Teilnahme an DIE GETRÄNKEKÖNNER Gewinnspielen von GVG gelten diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die jeweiligen Gewinnspielregeln des einzelnen betreffenden Gewinnspieles. Sachpreise können nicht in bar ausgezahlt werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Alle weiteren Informationen zu Zeitraum, Gewinnen, Gewinnbenachrichtigung und dem gesamten sonstigen Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels entnehmen Sie bitte dem Text des jeweiligen Social Media Beitrags, der Webseite oder dem jeweiligen Newsletter. Im Falle von inhaltlichen Widersprüchen zwischen Regelungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen und Regelungen der jeweiligen Gewinnspielregeln gehen die betreffenden individuellen Gewinnspielregeln diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen vor. Der Erwerb von Produkten und/oder Dienstleistungen beeinträchtigt nicht die Chancen und/oder den Ausgang des Gewinnspiels.

4. Gewinnermittlung & Gewinnbenachrichtigung

Die Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels per Direktnachricht, Kommentarfunktion oder E-Mail benachrichtigt.

Liegen der GVG zwei oder mehrere identische Kontaktdaten von Teilnehmern vor, wird die GVG vor Start des Zufallsgenerators die Dubletten entfernen. So soll sichergestellt werden, dass nur ein Gewinn pro Teilnehmer ausgegeben wird. Eine Gewährleistung hierfür gibt die GVG allerdings nicht.

Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist GVG nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht. Mit Beginn des Versendungsprozesses (spätestens bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person bzw. an das zur Versendung bestimmte Unternehmen) geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über.

5. Ausschluss von Teilnehmern

GVG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände jederzeit - auch ohne Einhaltung von Fristen und Angabe von Gründen - einzustellen, abzubrechen, auszusetzen, zu verlängern oder sonst wie zu ändern. GVG ist hierzu insbesondere berechtigt, soweit es aus technischen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu gewährleisten, oder im Fall des versuchten Missbrauchs durch Manipulation o. Ä.

Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, einschließlich der Spielregeln für das betreffende Gewinnspiel, berechtigt GVG, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung zum Gewinnspiel falsche oder unvollständige Angaben macht oder versucht, manipulativ auf den Spielablauf oder die Voraussetzungen für den Erhalt eines Gewinns einzuwirken (z. B. durch Manipulation von Software). Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen Gewinner, kann GVG den Gewinn nachträglich aberkennen und zurückfordern. GVG ist berechtigt, den Teilnehmer bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur schriftlichen Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von GVG gesetzten Frist, behält sich GVG vor, den betreffenden Teilnehmer auszuschließen.

6. Keine Gewinnübermittlung

Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von sechs Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann; in diesem Fall bleibt es GVG überlassen, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z. B. Ermittlung eines Ersatzgewinners, Nichtvergabe des Gewinns und Verwendung für ein anderes Gewinnspiel o. Ä.). Die Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu teilen.

Bei Zustellung außerhalb von Deutschland muss der Gewinner für etwaige Kosten (z. B. Kosten für Fracht, Zoll, Zustellung) selbst aufkommen.

7. Datenschutz

GVG verarbeitet die vom Teilnehmer anlässlich der Teilnahme am Gewinnspiel angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zum Zwecke der Benachrichtigung der Gewinner. Weitere Informationen zum Datenschutz stellt GVG auf https://www.getraenke-koenner.de/agb/datenschutz bereit.

8. Haftungsausschluss

Jegliche Schadensersatzverpflichtung von GVG im Zusammenhang mit den jeweiligen Gewinnspielen ist, soweit rechtlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme oder Bereitstellung von Gewinnen entstanden sind.

GVG übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind. Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.

9. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

10. Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass GVG nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.